Die Haus- und Schulordnung der MÖRIKESCHULE NÜRTINGEN
(Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule)

Diese Hausordnung wurde auf der Grundlage § 23, Abs. 2 Schulgesetz und § 2 Abs. 3 der Konferenzordnung von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Die Schulkonferenz hat darüber beraten und ihr Einverständnis nach § 47 Abs. 3 Schulgesetz gegeben.

Mörikeschule Nürtingen  Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule
Viola Berlin, Rektorin

Nürtingen, den 20.09.2018

 

Rücksichtnahme auf andere Schüler (vor allem auf jüngere Mitschüler) ist oberster Grundsatz an unserer Schule.

 

I. Schulweg und Fahrräder

Fahrräder oder Mofas dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf dem Schulweg (nach bestandener Fahrradprüfung ab Klasse 4) und nur in verkehrssicherem Zustand benutzt werden.

II. Unterrichtsbeginn und Schulbereich

III. Die große Pause

IV. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sich jeder Lehrer an den Klassenlehrer wenden oder auch selbst Maßnahmen ergreifen.

Drucken